
Einzelgespräche im Rahmen der Sozialpsychiatrischen Versorgung.
Unsere Mitarbeiter können im Rahmen der Sozialpsychiatrischen Versorgung (SPV) Einzelgespräche anbieten. Hierbei handelt es sich um ein niederschwelliges Versorgungsangebot. Die Termine finden ca. alle 4 Wochen statt und können die Zeit bis zum Beginn einer Psychotherapie bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten überbrücken, ebenso wie zu einer ersten Verbesserung der Beschwerden beitragen.
Richtlinienpsychotherapie („Antragspsychotherapie“) können wir nur in sehr begrenztem Maße anbieten, da diese im sozialpsychiatrischen Leistungsspektrum nicht vorgesehen ist und nicht an unsere Mitarbeiter delegiert werden kann. Gerne beraten wir Sie im Anschluss an die Diagnostik über weitere Behandlungsmöglichkeiten.
Tiefenpsychologisch fundierte oder verhaltenstherapeutische Einzeltherapien (Sitzungsfrequenz 1-2x wöchentlich) sind Leistungen, die im sozialpsychiatrischen Leistungsspektrum nicht enthalten sind, sondern gesondert bei der zuständigen Krankenkasse beantragt und von dieser genehmigt werden müssen. Zusammen mit den Eltern und Patienten werden in sogenannten probatorischen Sitzungen (d. h. Therapiestunden "auf Probe", diese werden in jedem Fall von der Krankenkasse bezahlt) Probleme, Symptome und Therapieziele besprochen und ein Therapieplan festgelegt. Dies wird dann vom Therapeuten in einem Antrag an die Krankenkasse zur Genehmigung geschickt. Sind die Therapiestunden bewilligt, kommen auf die Eltern keine weiteren Kosten zu. Die Sitzungen finden in der Regel einmal pro Woche statt, wobei die Dauer der Therapie in jedem Fall individuell ist. Wir führen hierfür keine Wartelisten.